Mittwoch, 21. Juli 2010

Rezeptpflicht

Wer kein gültiges Rezept der Apotheke vorlegt, dem muss die Apotheke das betreffende Medikament nicht aushändigen.

Mit der Verschreibungspflicht von Medikamenten möchte man die Abgabe starker wirksamer Arzneimittel an den Verbraucher besser kontrollieren und auch vor unnötigen Neben- und Wechselwirkungen schützen, so der Hamburger Apotheker Klaus Mantey.

In begründeten Ausnahmen kann zwar ein Apotheker die Erlaubnis zur Abgabe eines rezeptpflichtigen Medikaments telefonisch beim Arzt einholen, doch muss er sich das Rezept nachliefern lassen. Dennoch funktioniert das nur selten, denn der Arzt benötigt vom Patienten die Chipakarte, um abrechnen zu können.

Gültigkeit der Rezepte:

Rotes Rezept: Kassenrezept für 4 Wochen
Blaues Rezept: Privatrezept für 3 Monate
Gelbes Rezept: Betäubungsmittel-Rezept für 1 Woche
Grünes Rezept: für nicht erstattungsfähige Arzneimittel - unbegrenzt

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