Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Apotheken ihren Kunden auf verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin Rabatte geben dürfen. Allerdings muss dieser unter 5 Euro pro Packung liegen.
Ein Euro Preisnachlaß pro Verpackung ist zulässig, ein RAbatt von fünf Euro dagegen wettbewerbswidrig. Viele Apotheken haben ein sog. Bonussystem für ihre Kunden eingeführt, andere geben sog. Taler aus, die für einen neuen Einkauf verrechnet werden können. Andere erstatten die Praxisgebühr oder verteilen Einkaufsgutscheine.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen