Wer im Freien oder in Einzelbüros arbeitet darf jedoch weiterhin dem blauen Dunst verfallen.
Für die meisten Kantone ändert sich nicht viel, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin. Denn in 18 Kantonen gebe es bereits das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen. In 15 dieser Kantone seien Raucherlokale verboten. Die Gesetze seien also strenger als jene vom Bund.
Die Bundesebene hat einen Mindeststandard festgesetzt. Das bedeutet, dass die Kantone ihre eigenen, strengere Regeln erlassen können.
Zurzeit sammelt die Lungenliga Unterschriften für eine Volksinitiative, die ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen fordert. Schließlich steht die Prävention und der Schutz der Gesundheit an erster Stelle.
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