Wie auch andere Lebensmittel, haben auch Eier eine Kennzeichnungspflicht. Doch wie sich jetzt herausstellte, stimmen gerade jetzt vor der Osterzeit die Angaben zur Haltungsform oder auch der Erzeugercode nicht. Der Einzelhandel arbeitet hier mit Tricks und Schlamperei. Im Handel sind 40% der Fälle aufgetaucht, bei denen die Angaben der Haltungsform und Erzeugercode nicht korrekt waren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Tester haben 400 Eier stichprobenartig untersucht und herausgefunden, dass davon vor allem Bio- und Käfigeier betroffen sind. Auffällig viele Gesetzesverstöße gab es bei loser Ware, die in erster Linie auf dem Wochenmarkt angepriesen wird. 35 % der Eier in Bioläden und Supermärkten wurden laut der Verbraucherzentrale beanstandet. Und sogar 13 % der Supermärkte sowie 13 % der Discounter wurden Deklarationsmängel aufgedeckt. Bei knapp 40% der untersuchten Proben wurde entweder geschummelt oder sogar bei der Kennzeichnung gepatzt. Oftmals fehlt der Erzeugerstempel, weil die notwendige Kontrolle für die Händler einfach zu mühsam ist. 39 Mal fehlt der Erzeugerstempel auf loser und verpackter Ware oder ist nicht zu entziffern. Der obligatorische Aufdruck auf der empfindlichen Ware wurde bei etwa 100 Angeboten nicht durch erläuternde Hinweise erklärt. Vergeblich haben Tester in 46 Fällen die vorgeschriebene Haltungsform - Bio, Freiland, Boden oder Käfig gesucht. Und auch die Frischeangaben nahmen Wochenmärktler nicht wirklich genau. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde nicht angegeben. In fünf Fällen waren die Eier nicht sehr appetitlich und unangemessen verschmutzt gewesen.
Bei Käfigeiern haben Tester negative Kennzeichnungstricks herausgefunden. Nach intensiver Suche stellten die Verbracherschützer in mindestens 36 Fällen fest, dass sie tatsächlich auf Käfigeier gestoßen waren. Es fehlten eindeutige Hinweise auf der Verpackung und auch am Verkaufsstand. Laut Verbraucherzentrale haben Kunden beim Kauf ihrer Eier das Recht auf Transparenz und Qualität. Seit Juli 2005 gilt in den EU-Mitgliedsstaaten auch für Direktvermarkter auf Wochenmärkten eine einheitliche Kennzeichnungspflicht zur Herkunft und Haltung von Eiern. Eier müssen demnach nach Güte- und Gewichtsklassen mit einem Zifferncode auf der Schale abgestempelt sein. Der Zifferncode gibt Auschluss, woher die Ware kommt. Die Null am Anfang steht für die Herkunft aus ökologischer Erzeugung, eine Eins dagegen für Freihaltung, eine Zwei für Bodenhaltung, eine Drei für Käfighaltung. An zweiter Stelle steht das Länderkürzel, welches über das Herkunftsland informiert.
Laut Verbraucherschützer soll der Handel mehr auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Acht geben und eine bessere Sortimentspflege durchführen. Studieren sie daher immer beim Kauf von Eiern vor allem die Angaben des Erzeugercodes auf der Eierschale. So können sie die Ware besser kontrollieren.
1 Kommentar:
Wem interessiert das ?
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