Mittwoch, 10. März 2010
Sexualverbrechen an deutscher Schule verjährt – Politik pocht auf längere Verjährungsfristen!
Man hat das Gefühl, in Deutschland überhäufen sich nur noch die Schlagzeilen von Amokläufern, Gewaltverbrechen, Jugendkriminalität oder Sexualverbrechen. Deutschland zählte bislang zu eines der sichersten Länder und auch die Bürger hatten das Gefühl sicher zu leben. Angst um die eigenen Kinder oder Partner nehmen immer mehr zu. Die Internetwelt ist voll von Gefahren und auch das Fernsehen zeigt, wie kriminell und schlecht die Welt ist. In Amerika ist es fast schon selbstverständlich, dass Schüler gewalttätig sind, ihre Mitschüler verprügeln oder mit Messer oder Waffen bedrohen. Amerikanische Schüler werden sogar vor Eintritt ins Schulgebäude auf Waffen oder Messer durchsucht. Das Lehrerpersonal darf eine Waffe tragen, damit sie sich wehren kann und auch eingreifen kann. In Deutschland hat die Zahl der Verbrechen drastisch zugenommen. Auch die Zahl der Kindervergewaltigungen oder –misshandlungen an öffentlichen Einrichtungen hat zugenommen. Man darf nicht einfach tatenlos wegsehen. Denn sonst macht man sich strafbar. Der sexuelle Missbrauch an der Odenwaldschule wurde die letzten Jahre vertuscht. Kinder und Jugendliche sind an Schulen oder Internaten Opfer sexueller Gewalt geworden und keiner wollte was bemerkt haben. Die Verbrechen, die jetzt publik wurden, liegen viele Jahre zurück und passierten in den 70er- und 80er Jahren. Problem ist, dass laut Strafgesetzbuch Sexualverbrechen nach zehn Jahren verjähren. Ein Straftäter oder wie in diesem Fall ein Lehrer, der sich an einer anderen Person oder Schüler sexuell vergreift, kann danach nur zehn Jahre lang für seine Tat belangt werden, danach verjährt der Anspruch. Jetzt wird der Ruf nach einer Verlängerung laut, denn es kann nicht sein, der Missbrauch an Kindern nur zehn Jahre verfolgt werden kann und viele Täter straffrei ausgehen. Die bayerische Justizministerin Frau Merk (CSU) plädiert für eine Ausweitung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von mindestens 30 Jahren. Wer absichtlich wegschaut, obwohl er mitbekommen hat, dass in seiner Schule sexueller Missbrauch stattfindet, macht sich sogar unter Umständen strafbar. Es kann sogar durchaus möglich sein, dass solche Pädagogen wegen psychischer Beihilfe angeklagt werden können. Die Beihilfe unterliegt denselben Verjährungsfristen wie der eigentlichen Straftat und gilt auch für kirchliche Würdenträger, die sich aufgrund ihres Glaubens zum Schweigen verpflichtet haben.
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