Freitag, 2. März 2012

Gesundheitsrisiken ungewiss: keine Entwarnung für E-Zigaretten

Die E-Zigarette boomt. Doch die Gesundheitsrisiken sind bisher nicht eindeutig belegt. Die Bundesregierung stuft nikotinhaltige E-Zigaretten nun als Arzneimittel ein. Laut Einschätzung der Bundesregierung sind nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten ein Arzneimittel und müssen zugelassen werden. Ohne die Zulassung ist ein Verkauf sowie der Handel der nikotinhaltigen Liquid verboten. Das Verbot gilt auch für den Internet-Handel.

„Die betreffenden Produkte können, da der Versender mit dem Versand gegen das Arzneimittelgesetz (...) verstößt, sichergestellt und eingezogen werden“, heißt es in der Antwort. Der bloße Konsum von E-Zigaretten ist jedoch nicht verboten, so die Bundesregierung.

Das kleine E-Zigaretten-Gerät stuft die Regierung als Medizinprodukt ein, sofern man damit Nikotin einatmet. Liquides gibt es sowohl mit und ohne Nikotin.

1 Kommentar:

LiliMarie hat gesagt…

Ich kann mir schon vorstellen, dass natürlich Nikotin in den Zigaretten drin ist und nicht einfach frei erhältich sein sollte, also für Jugendlich unter 16 Jahren sein sollte. Dennoch ist es wahrscheinlich bin bisschen gesünder als normale Zigaretten und vielleicht ein Zwischenweg, um ganz mit dem Rauchen aufzuhören...