Donnerstag, 16. Dezember 2010

Reha-Maßnahme: Mitsprache durch Patient

Üblicherweise wählen die Krankenkassen und Rentenversicherung nach Bewilligung einer Reha die passende Klinik aus. Das liegt meist daran, dass sie diese meist selbst betreiben oder einen bestehenden Vertrag haben.

In gewissen Grenzen hat der Patient jedoch ein Mitsprache-Recht bei der Klinikauswahl (Info bei der unabhängigen Patientenberatung Deutschland www.upd-online.de).

Unter anderem muss die Rentenversicherung die Wünsche des Versicherten berücksichtigen, wie z. B. persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie, religiöse Bedürfnisse.

Der Patient kann einen Widerspruch einlegen, falls er mit der Auswahl der Reha-Klinik nicht einverstanden ist.

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