Freitag, 14. Januar 2011

Die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2011

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich so einiges. Die wichtigsten Neuerungen der Gesundheitsreform im Jahr 2011.

Höhere Beiträge:
Der Beitragssatz steigt von 14,9 % auf 15,5% des Einkommens. Die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung zahlen hiervon 7,3 % und die Arbeitnehmer oder Rentner 8,2 %. Künftige Kostensteigerungen sollen über höhere Zusatzbeiträge ausgeglichen werden.

Auch bei vielen privaten Krankenversicherungen steigen die Beiträge an.


Zusatzbeiträge:

Gesetzliche Krankenkassen dürfen vom Einkommen unabhängige, also für alle Mitglieder gleich hohe Zusatzbeiträge, erheben. Diese sind alleine vom Arbeitnehmer und Rentner zu tragen und in der Höhe nicht mehr begrenzt. Wenn eine Krankenkasse nicht mehr mit ihren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommt, muss sie den Zusatzbeitrag entsprechend anheben. Wenn jedoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des Bruttoeinkommens des Mitgliedes übersteigt, erhalten Betroffene eine Rückerstattung. Bezieher von Hart IV müssen keine Zusatzbeiträge zahlen.

Bemessungsgrenze:
Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Höchstbetrag fest, den ein gesetzlich Versicherter maximal an die Kasse abführen muss. Diese wird pro Jahr von der Bundesregierung anhand der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.

In 2011 sinkt sie das erste Mal seit 60 Jahren, und zwar um 1 Prozent auf brutto 44.500 Euro jährlich. Besserverdienende haben eine monatliche Ersparnis von 3,08 Euro Eigenanteil. Kassenmitglieder zahlen demnach monatlich maximal 304,43 Euro. Hinzu kommen jedoch Zusatzbeiträge. Für die Pflegeversicherung werden maximal 72,39 Euro fällig. Kinderlose zahlen zusätzlich maximal 9,28 Euro.


Wechsel zur Privaten Krankenversicherung:
Wer ein Jahr lang brutto mehr als 49.500 Euro oder monatlich 4.125 Euro verdient, kann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Bisher musste man drei Jahre hintereinander übertreffen.

Berufsanfänger haben sogar die Möglichkeit mit einem Gehalt oberhalb der Grenze direkt (also ohne Wartezeit) in die PKW einzutreten.


Kostenerstattung
:
Gesetzlich Versicherte, die die Kostenerstattung wählen, sind zukünftig nur noch 3 Monate gebunden. Der gesetzlich Versicherte rechnet direkt mit dem Arzt ab und fordert den Beitrag bei seiner Krankenkasse ein. Es besteht die Gefahr, dass der Patient auf einen Teil seiner Kosten sitzen bleibt.


Wahltarife:

Gesetzliche Krankenkassen dürfen weiterhin Wahltarife anbieten. Bei Wahltarifen gilt zukünftig ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse Zusatzbeiträge einführt oder anhebt.

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Die private KK ist für diejenigen, die wechseln können in der Regel die bessere Wahl. Man sollte sich jedoch vor dem Wechsel einen Vergleich anschauen...

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www.private-kk.de